Informationen zur Heilmittelrichtlinie (Änderungen ab 2021)
Informationen für Ärzte und Heilmittelerbringer
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Einführung der Neufassung der Heilmittel-Richtlinie zum 1.10.2020 beschlossen.
Ziel war es, für Ärzte und Heilmittelerbringer eine deutliche Reduzierung der Bürokratie und allgemeine Vereinfachung bei der Verordnung von Heilmitteln zu
erreichen.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen die Abschaffung der Verordnungen außerhalb des Regelfalls und die Vereinfachung des Heilmittelkatalogs.
Zudem wurden die ersten Voraussetzungen zur Umsetzung einer sogenannten Blankoverordnung geschaffen.
Die Einführung der neuen Richtlinie wurde vom G-BA aufgrund von Problemen bei der Umsetzung seitens der Softwarehersteller am 3.9.2020 auf den 1.1.2021 verschoben. Wir wollen die Zeit nutzen, um Ihnen die Neuerungen und das veränderte Verordnungsformular näher zu bringen und Ihnen damit den Umstieg auf die neue Heilmittelrichtlinie so leicht wie möglich zu machen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen natürlich auch in diesem Zusammenhang gerne persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen in der beigefügten PDF als Download
Stand: 09.09.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr
Informationen für Zahnärzte und Heilmittelerbringer
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anpassung der Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte an das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und
Versorgungsgesetz (TSVG) zum 1.10.2020 beschlossen.
Ziel war es, für Zahnärzte und Heilmittelerbringer eine deutliche Reduzierung der Bürokratie und allgemeine Vereinfachung bei der Verordnung von Heilmitteln zu erreichen.
Zu den wichtigsten Änderungen zählt die Abschaffung der Verordnungen außerhalb des Regelfalls. Zudem wurden die ersten Voraussetzungen zur Umsetzung einer sogenannten Blankoverordnung geschaffen. Die Einführung der neuen Richtlinie wurde vom G-BA aufgrund von Problemen bei der Umstellung seitens der Softwarehersteller am 3.9.2020 auf den 1.1.2021 verschoben. Wir wollen die Zeit nutzen, um Ihnen die Neuerungen und das veränderte Verordnungsformular näher zu bringen und Ihnen damit den Umstieg auf die neue Heilmittelrichtlinie so leicht wie möglich zu machen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen natürlich auch in diesem Zusammenhang gerne persönlich als Ansprechpartner zur Verfügung.
Weitere Informationen in der beigefügten PDF als Download
Stand: 09.09.2020 - Alle Angaben ohne Gewähr